Qualitätssicherung

4-Augen-Prinzip

Die fallführende Fachperson wird bei der internen Fallarbeit durch eine stellvertretende Fachperson begleitet. Alle Gesprächsprotokolle und Aktennotizen werden durch die Stellvertretung gegengelesen und überprüft. Es finden regelmässige Fallgespräche zwischen beiden Fachpersonen statt. Die Vorgehensweisen werden dabei reflektiert und neue Handlungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Die Zwischenberichte und Schlussberichte werden gemeinsam verfasst.

Interkulturell Dolmetschende bei Standortbestimmungen

Bei Familienbegleitungen in Fremdsprachen ohne den Einsatz von Dolmetschenden werden die Standortbestimmungen zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Klientel durch neutrale Dolmetschende übersetzt.

Sitzungen

In regelmässigen Teamsitzungen werden Fälle präsentiert und gemeinsam an Förderplanungen gearbeitet.

Berichterstattung

Die zuweisende Stelle und die Familie erhalten alle drei Monate (falls nicht anders erwünscht) einen Zwischenbericht nach 4-Augen-Prinzip.

Vernetzung/Austausch

Durch Vernetzung mit weiteren Fachinstanzen und Fachpersonen werden regelmässig Erfahrungen ausgetauscht.

Aus- und Weiterbildungen

Die Fachpersonen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in Sozialer Arbeit FH. Die berufsrelevanten Weiterbildungen werden besucht und das Fachwissen wird fortlaufend erweitert.